Die Problematik hätte man nicht, wenn man die 70 cm Abstand laut Regelwerk einhalten würde
§13. Der Mindestabstand der Hindernisse von der Bahnbegrenzung darf an keiner Stelle kleiner als 70 cm sein. Das gilt für sämtliche Wettbewerbsarten.
Hatte mich auch gewundert, dass keiner etwas gesagt hatte, gerade beim Freispringen.