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Umfrage: Was ist bei der Kennzeichnung zu beachten?

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Die Umfrage ist beendet.

Regelfrage Nr. 8 Kennzeichnung

#1 von Kai Sander , 09.07.2015 19:44

Ab dem 1.8. ist auch die Kennzeichnung von Kanin-Hop Kaninchen geregelt.
Wie ist es wohl richtig? (Mehrfachantworten sind möglich!)


 
Kai Sander
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RE: Regelfrage Nr. 8 Kennzeichnung

#2 von Anja S. , 10.07.2015 13:04

Fehlt da nicht noch was in den Antworten?


 
Anja S.
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RE: Regelfrage Nr. 8 Kennzeichnung

#3 von Kai Sander , 10.07.2015 14:22

ausländische Kennzeichen und "Phantasiekennzeichen" durch Tierärzte


 
Kai Sander
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RE: Regelfrage Nr. 8 Kennzeichnung

#4 von Anja S. , 10.07.2015 14:45

Na das wäre doch noch was

Nee ich glaube ich irre mich schon wieder...
oder interpretiere mehr in die Frage oder so.


 
Anja S.
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RE: Regelfrage Nr. 8 Kennzeichnung

#5 von Kai Sander , 10.07.2015 15:17

Dann warte mal die Woche bis zur Auflösung.
Kannst mir aber sonst deine Gedanken per PN schreiben, fall ich noch Zeit finde, werde ich drauf antworten.
Gruß Kai


 
Kai Sander
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RE: Regelfrage Nr. 8 Kennzeichnung

#6 von Anja S. , 10.07.2015 15:18

Ich warte.


 
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RE: Regelfrage Nr. 8 Kennzeichnung

#7 von Doro , 10.07.2015 15:59

"KH" und laufende Nummer? Wäre das dann innerhalb eines Vereins eine laufende Nummer oder bundesweit (zweiteres wäre irgendwann selbst in den Ohren von Englisch Widdern glaube ich unmöglich ;)?
Früher hatten meine Kaninchen (keine Vereinstiere) 01 oder 10 für's Geschlecht und dann eine stallinterne Nummer, einfach weil ich Tattoos mega stark fand/find. Was ist allgemein dann mit alten Kennzeichnungen?


Listopad, Lisbeth und Marnie <3

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RE: Regelfrage Nr. 8 Kennzeichnung

#8 von Kai Sander , 10.07.2015 18:18

Abwarten, bis zur Lösung. Oder mal meine Veröffentlichungen lesen......
Wofür mache ich mir sonst die Mühe?
Gruß Kai


 
Kai Sander
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RE: Regelfrage Nr. 8 Kennzeichnung

#9 von Doro , 10.07.2015 18:53

Ich gucke immer nur alle paar Tage oben bei den neusten Beiträgen im Forum, und überflieg da ein wenig, weil ich gerade keine Zeit habe mich mehr in die Materie einzulesen. Habe ich jetzt aber gerne schnell gemacht um deine Mühe zu honorieren und habe in deinem Bericht keine direkte Beantwortung meiner Frage zur laufenden Nummer gefunden bzw. weiß nicht, wie das im Vereinszuchtbuch dann abläuft.

("Im Anhang B an die Regeln ist nun die Schiedsordnung zu finden.
Im Anhang C ist etwas Neues eingefügt worden: Die Kennzeichnung von Kanin-Hop Kaninchen! Bisher sahen die Bestimmung keine Tätowierung von Kanin-Hop Kaninchen vor, allerdings war dies schon in Einzelfällen geschehen. Aus diesem Grund wurde auch hier nun Klarheit geschaffen. Sollte ein Tier keiner im ZDRK zugelassenen Rasse angehören (diese können ja sowieso gekennzeichnet werden), wird im linken Ohr vor der laufenden Nummer ein „KH“ tätowiert. Diese Tiere sollten auf eine gesonderte Liste im Vereinszuchtbuch geführt werden. [...] Auch weiterhin dürfen Tiere ohne Tätowierung auf Turnieren starten, allerdings muss dann ein Bild im Startbuch sein und das Tier beschrieben werden!"
)


Aber betrifft mich ja gerade eh noch nicht, da ich kein Vereinsmitglied bin.
Ich hoffe die Lösung noch nicht allzu sehr verraten zu haben.


Listopad, Lisbeth und Marnie <3

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RE: Regelfrage Nr. 8 Kennzeichnung

#10 von Kai Sander , 10.07.2015 19:40

http://ag.kanin-hop.de/index.php?page=Do...eb8c77af61fb633

Seite 36!

Und mit dem Verein:
Um es mit James Bond zu sagen: Never say never

Gruß Kai


 
Kai Sander
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RE: Regelfrage Nr. 8 Kennzeichnung

#11 von Kai Sander , 25.07.2015 15:39

Hallo,
dann wollen wir die Frage einmal auflösen:
Die Antworten 2,4,5,6 sind richtig !

Ich möchte betonen, es ist eine KANN-Bestimmung kein MUSS !!!!!!!!!!!!!!!!!!!


Wer mit anerkannten Rassekaninchen Kanin-Hop betreibt, muss diese entsprechend den normalen Regeln für Züchter kennzeichen!
Für alle anderen Kaninchen, ob nun Mischlinge oder nicht anerkennte Rassen gilt:
Vereinstäto ins rechte Ohr. Im linken Ohr erst ein KH, Geburtsmonat, -jahr, und laufende Nummer im Zuchtbuch tötowiert.

Zitat
Beispiel:
„W147“ „KH 3.5.10“,
wäre ein "nicht reinrassiges" Tier das im März 2015 als 10. Tier im Kanin-Hop-Register des W147 eingetragen wäre.



Es ist selbstverständlich nur zulässig Jungtiere zu kennzeichnen!!!!
Die Kennzeichnung ausgewachsener Tiere ist als Tierquälerei anzusehen und verboten!!
Und man darf auch weiterhin mit nicht gekennzeichneten Tieren Kanin-Hop betreiben!!!


Gruß Kai


 
Kai Sander
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zuletzt bearbeitet 25.07.2015 | Top

   

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