Mit der Einführung der Regeln 2015 bifindet sich am Anhang A an den Regeln werden die Schiedsrichter darauf hingewiesen, dass sie jährlich an mindestens eine Weiterbildung teilnehmen sollten. Wie ist zu verfahren, wenn in einem LV keine Schulung stattfindet oder der Schiedsrichter zum Zeitpunkt der Schulung verhindert ist?
Hallo, aus terminlichen Gründen, lasse ich diese Umfrage nicht ganz eine Woche laufen.
Hier einmal der Absatz aus den Bestimmungen 2015:
ZitatAnhang A §3. In jedem Landesverband sollten jährlich 1-2 Weiterbildungsver-anstaltungen für Schiedsrichter angeboten werden. Hierbei sollten Vorträge und Erfahrungsaustausch, sowie Regelauslegungen ge-schult und diskutiert werden. Jeder Schiedsrichter sollte zumindest einmal jährlich an einer Weiterbildung teilnehmen. Sollte ein LV diese nicht anbieten oder ein Schiedsrichter zu dem Termin verhindert sein, kann alternativ (nach Absprache mit der in seinem LV zuständigen Person für Kanin-Hop Angelegenheiten) die Weiterbildung in einem anderen LV besucht werden.
Somit ist es ganz klar, dass man sich mit dem entsprechenden "Schiedsrichterausbilder" seines eigenen LVs in Verbindung setzen muss um das weitere Vorgehen abzusprechen. Es gehört sich aus meiner Sicht, den "schiedsrichterausbilder" des LVs bei dem man die Schulung "mitnehmen" möchte von seiner Teilnahme zu informieren.